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Modellflug-Haftpflicht: Deckungsumfang vor dem Start prüfen

09.10.2026

Eine Modellflugversicherung muss zum konkreten Modell und Einsatz passen. Entscheidend sind nicht nur die Deckungssumme, sondern auch Gewicht, Flugort, Auslandsschutz und die Frage, welche Personen oder Tätigkeiten mitversichert sind.

Erst die Pflicht, dann die passende Police

Vor dem Start sollte geklärt sein, dass eine Halter-Haftpflicht für das Flugmodell besteht. § 43 LuftVG verpflichtet den Halter eines Luftfahrzeugs, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung seiner Haftung zu unterhalten. Die LuftVZO konkretisiert den Zweck für Drittschäden: Versichert werden soll die Haftung, die aus dem Betrieb des Luftfahrzeugs entsteht; für Flugmodelle ist auch eine Gruppenversicherung möglich. Das beantwortet aber noch nicht, ob ein konkreter Tarif zu deinem Modell passt. Maßgeblich bleiben Vertrag, Versicherungsbedingungen und die dort festgelegten Grenzen.

Deckungssumme nicht isoliert vergleichen

Eine hohe Zahl auf dem Tarifblatt ist nur ein Teil der Prüfung. Der DMFV nennt in seiner abrufbaren Tarifübersicht Summen von 2 bis 12 Millionen Euro, abhängig vom Tarif. Das ist ein Beispiel für ein konkretes Verbandsangebot, keine allgemeine Marktübersicht. Prüfe, ob die angegebene Summe pauschal für Personen- und Sachschäden gilt, ob sie je Schadenereignis oder anders berechnet wird und ob Selbstbehalte oder besondere Unterlimits vereinbart sind. Diese Einzelheiten stehen in den Bedingungen, nicht zwingend vollständig auf einer Übersichtsseite.

Modellgewicht und Fluggebiet abgleichen

Vergleiche die versicherten Einsatzgrenzen mit deinem Vorhaben: Abflugmasse beziehungsweise Startmasse, Fluggelände oder freies Gelände sowie Inland oder Ausland. Beim DMFV-Basistarif nennt die Tarifseite bis 25 kg auf Modellfluggeländen in Europa und bis 1 kg außerhalb solcher Gelände in Deutschland. Für Komfort, Premium und Premium Gold beschreibt sie bis 150 kg auf und außerhalb von Fluggeländen, jeweils innerhalb der geltenden gesetzlichen Regeln. Das sind tarifgebundene Angaben des DMFV, keine pauschale Aussage über andere Versicherer. Wer mit einem schwereren Modell, im Ausland oder außerhalb eines Geländes fliegt, sollte sich die konkrete Deckungsbestätigung für genau diesen Fall geben lassen.

Wer fliegt – und in welcher Rolle?

Kläre, ob nur du als Versicherungsnehmer oder auch Vereinskollegen, Gastpiloten und Flugschüler mitversichert sind. In seiner Übersicht führt der DMFV Schäden zwischen eigenen Mitgliedern sowie Lehrer-Schüler-Betrieb im Vereinsrahmen als eingeschlossen auf. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass jede Police dieselbe Erweiterung enthält. Auch bei einer Privathaftpflicht sollte Modellflug ausdrücklich abgefragt werden: Der DMFV weist darauf hin, dass spezielle Modellflugleistungen in einer normalen Privathaftpflicht nicht abgebildet sein können. Lass dir eine schriftliche Antwort geben und nenne dabei Modellart, Gewicht und Flugpraxis.

Beispiel: vom Parkplatz bis zur Wiese

Angenommen, du wechselst mit demselben Modell vom Vereinsgelände auf eine Wiese außerhalb des Platzes. Bei einem Unfall beschädigt das Modell ein fremdes Auto. Zuerst zählt, ob der Schaden als Drittschaden aus dem Betrieb des Modells grundsätzlich unter die Halterhaftpflicht fällt. Danach sind die konkreten Bedingungen entscheidend: Erlaubt der Tarif den Flug an diesem Ort und mit dieser Masse? Gilt der Schutz im betreffenden Land? Ein Tarif, der auf dem Modellflugplatz passend wäre, muss den gleichen Flug außerhalb nicht automatisch einschließen. Die gesetzlichen Regelungen und örtlichen Flugbeschränkungen sind zusätzlich einzuhalten; Versicherungsschutz ersetzt keine Betriebserlaubnis.

Checkliste vor dem ersten Flug

Lass dir vor dem Abheben diese Punkte bestätigen: (1) Ist das konkrete Modell beziehungsweise die gesamte Modellflotte erfasst? (2) Welche Gewichtsgrenze gilt? (3) Sind Gelände, freier Aufstieg und Ausland eingeschlossen? (4) Welche Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Untergrenzen gelten? (5) Sind Gastpiloten, Lehrer-Schüler-Flüge und Schäden unter Mitgliedern erfasst? (6) Welche Ausschlüsse gelten, und wo beginnt oder endet der Schutz – etwa bei Transport, Wartung oder Laden? Haftpflichtschutz betrifft die gesetzliche Haftung gegenüber Dritten; aus den genannten Vorschriften folgt keine Absicherung des eigenen Flugmodells gegen Beschädigung. Dafür wäre gesondert zu prüfen, ob eine Kasko- oder Transportdeckung besteht. Bewahre Police und Bestätigung so auf, dass sie am Flugtag verfügbar sind.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet
  2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet
  3. Deutscher Modellflieger Verband e.V. (DMFV)
  4. Deutscher Modellflieger Verband e.V. (DMFV)
  5. Deutscher Modellflieger Verband e.V. (DMFV)