Nach einem Modellflugzwischenfall Schäden und Ablauf dokumentieren
09.10.2026
Ein gutes Ereignisprotokoll hält zuerst den Zustand der Menschen und die Sicherung der Stelle fest. Danach folgen ein zeitnaher Ablaufbericht, Fotos, Zeugenangaben und eine getrennte Aufstellung der Schäden. Verbandsformulare zeigen, welche Eckdaten für die Bearbeitung relevant sein können; Versicherungsbedingungen und gesetzliche Meldewege sind jedoch nicht für jeden Fall gleich.
Zuerst sichern, dann festhalten
Bei einem Zwischenfall gilt die Reihenfolge: Menschen schützen, Gefahrenquelle stillsetzen und nötige Hilfe holen. Bei Verletzung, Brand- oder weiterer Gefahr hat die Gefahrenabwehr Vorrang vor Fotos und Formularen. Erst wenn die Lage sicher ist, beginnt die eigentliche Schadensdokumentation. Verändere Trümmer oder beschädigte Gegenstände nicht unnötig, außer es ist für Sicherheit oder Bergung erforderlich. Notiere, was du bewegt hast und warum. Ein Ereignisprotokoll ist keine Schuldzuweisung. Halte Beobachtungen und spätere Vermutungen auseinander. Das DMFV-Formular fragt beispielsweise nach Datum und Ort sowie möglichen Zeugen; solche Eckdaten sollten möglichst bald notiert werden.
Ablauf als Zeitlinie statt als Erklärung
Schreibe zunächst in kurzen, zeitlich geordneten Schritten auf, was unmittelbar vor, während und nach dem Ereignis geschah. Verwende konkrete Beobachtungen: „Motorgeräusch setzte aus, Modell drehte nach links und schlug am Feldrand auf“ ist hilfreicher als „Funkstörung“. Letzteres ist bereits eine mögliche Ursache, die sich erst prüfen lässt. Notiere ungefähre Uhrzeit, Flugphase, Wind- und Sichtverhältnisse soweit tatsächlich bekannt, Standort und Flugbereich, Modelltyp sowie Abfluggewicht. Kennzeichne Schätzwerte als Schätzungen und schreibe „unbekannt“, wenn du etwas nicht sicher weißt. Der DMFV-Vordruck fragt unter anderem nach Fluggelände, Flughöhe und Abfluggewicht. Bei einer formellen Meldung nennt die LuftVO für bestimmte Fälle außerdem Ort und Zeit, Schadensumfang und Ablaufdarstellung.
Fotos, Schäden und Belege
Fotografiere zuerst die Stelle im Überblick und dann die einzelnen Schäden aus mehreren Blickwinkeln. Lege, wenn möglich, einen Maßstab daneben, ohne den Gegenstand zu verändern. Sichere Originaldateien und notiere zu jedem Bild, wann und wo es aufgenommen wurde. Fotografiere außerdem Modell und erkennbare Bruchstellen, Fernsteuerung, Akku- oder Antriebskomponenten nur soweit gefahrlos; beschädigte Akkus nicht weiter handhaben, wenn davon eine Gefahr ausgeht. Erfasse Fremdschäden getrennt vom Schaden am eigenen Modell: betroffene Person oder Sache, sichtbarer Zustand, Kontaktdaten der Beteiligten und gegebenenfalls Reparaturangebot oder Kaufbeleg. Nicht raten, was etwas „wert sein müsste“ – Alter, Zustand, Beleg und Kostenvoranschlag sind aussagekräftiger. Der DMFV führt Bilder beschädigter Sachen und Unterlagen zum Umfang des Schadens als hilfreiche Anlagen auf.
Zeugen und Daten sichern
Bitte Zeugen um eine eigene kurze Schilderung in ihren Worten; notiere Name und erreichbare Kontaktdaten. Ergänze nicht ihre Aussage und vermeide abgestimmte Formulierungen. Wenn jemand den Flugleiter stellte, halte dessen Funktion und Stellungnahme fest – das Formular sieht diese Angabe ausdrücklich vor. Auch eine etwaige Polizeiaufnahme mit Dienststelle und Vorgangsnummer gehört ins Protokoll, sofern eine solche stattgefunden hat. Sichere vorhandene Telemetrie, Video, Sender- oder Flugprotokolle im Original. Vermerke Gerät, Datei und Exportzeitpunkt. Lösche oder überschreibe nichts, bevor du eine Kopie angelegt hast. Wenn keine Aufzeichnung existiert, erfinde keine Messwerte; beschreibe schlicht, was du selbst gesehen oder gehört hast.
Melden, ohne die Zuständigkeit zu unterstellen
Informiere zeitnah den zuständigen Verein und – falls eine Versicherung betroffen sein könnte – den eigenen Versicherer oder Verband nach dessen Vorgaben. Das DMFV empfiehlt sein Schadenmeldeformular und weist darauf hin, dass die Leistungspflicht im Einzelfall geprüft wird. Das ist keine Zusage, dass ein konkreter Schaden gedeckt ist; maßgeblich sind Vertrag, Tarif und Sachverhalt. Ein kleiner Modellschaden ist nicht automatisch ein Fall für dieselbe gesetzliche Meldestelle wie ein Unfall eines bemannten Luftfahrzeugs. § 7 LuftVO enthält unterschiedliche Regelungen für Unfälle und schwere Störungen sowie für Luftsportgeräte. Welcher Weg im Einzelfall gilt, hängt von der rechtlichen Einordnung ab; bei Verletzung, erheblichem Fremdschaden oder unklarer Einstufung sollten zuständige Stelle und Versicherer direkt gefragt werden. EASA beschreibt Occurrence Reporting als Teil eines Systems zur Sammlung und Analyse sicherheitsrelevanter Ereignisse – das ersetzt nicht die Prüfung, ob du persönlich eine konkrete Meldepflicht hast.
Kompaktes Protokoll zum Ausfüllen
Lege eine Seite mit diesen Feldern an: Datum/Uhrzeit und genauer Ort; Modell und Konfiguration; Flugbereich und Flugphase; Ablauf in Zeitfolge; unmittelbare Folgen; Verletzungen oder Fremdschäden; Zeugen; Fotos und Dateien; bereits ergriffene Maßnahmen; offene Fragen. Ergänze anschließend Anlagen wie Bilder, Belege, Kostenvoranschläge und gegebenenfalls eine Vorgangsnummer. Beispiel, ausdrücklich nur als Muster: „14:20 Uhr, Vereinsgelände, etwa 30 m Höhe (Schätzung). Nach einer Rechtskurve sank die Nase; Modell traf außerhalb des Flugfelds einen Zaun. Keine Verletzten bekannt. Zaun auf zwei Fotos dokumentiert; Zauneigentümer und zwei Zeugen notiert. Ursache derzeit unbekannt.“ Der Nutzen liegt nicht in der Länge, sondern darin, was beobachtet, was geschätzt und was noch ungeklärt ist. Bewahre eine unveränderte Kopie des Protokolls und aller Anlagen auf.